Internationale Arbeitsorganisation
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) oder International Labour Organisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit 187 Mitgliedstaaten und Hauptsitz in Genf.
Die Internationale Arbeitsorganisation ist die einzige Weltorganisation, in der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichberechtigt mit den Vertretern der Regierungen an allen Entscheidungen teilnehmen.
Aufgaben der Internationalen Arbeitsorganisation
Von der Internationalen Arbeitsorganisation werden internationale Arbeits- und Sozialnormen formuliert und durchgesetzt.
Das Ziel dieser Übereinkommen – insbesondere der acht Kernarbeitsnormen – ist die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als eine zentrale Voraussetzung für die Armutsbekämpfung. Bis heute wurden 190 Übereinkommen angenommen.
Themen der acht Kernarbeitsnormen der IAO: |
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Zwangs- und Pflichtarbeit |
Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes |
Recht zu Kollektivverhandlungen |
Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte |
Abschaffung der Zwangsarbeit |
Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf |
Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung |
Kinderarbeit |
Die IAO und Österreich
Österreich trat der Internationalen Arbeitsorganisation erstmals 1919 bei und war bis 1938 Mitglied. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1947 die Wiederaufnahme. Österreich hat alle acht Kernarbeitsnormen und insgesamt 54 Übereinkommen ratifiziert, 43 davon sind heute in Kraft.
Ergebnisse der jüngsten Internationalen Arbeitskonferenz
Die Internationale Arbeitskonferenz wird ein Mal im Jahr in Genf abgehalten.
Die 108. Tagung fand im Juni 2019 statt und stand ganz im Zeichen der 100-Jahr-Feier der Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation. Die Konferenz, an der rund 6.000 Personen teilnahmen, erarbeitete die IAO-Jahrhunderterklärung über die Zukunft der Arbeit, welche eine wesentliche Grundlage für die künftige Arbeit der IAO bilden soll. Auch wurden das Übereinkommen (Nr. 190) gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und die – dieses Übereinkommen ergänzende – Empfehlung (Nr. 206) angenommen.