Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Arbeitsrecht in Zeiten von Corona

Aufgrund großer Herausforderungen für Beschäftigte und Unternehmen im Hinblick auf die Pandemie hat Arbeitsminister Martin Kocher 2021 wichtige Schritte im Arbeitsrecht gesetzt.

Die Pandemie hat Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen vor große Herausforderungen gestellt. Gerade zu Beginn der Pandemie als es noch Engpässe bei den Masken, kaum Testmöglichkeiten und nur wenige Informationen zu Schutzmöglichkeiten am Arbeitsplatz gab, erlebte die Arbeitswelt einen Paradigmenwechsel. War zuvor Homeoffice noch die Ausnahme, nahmen 2021 rund 40% der Beschäftigten Homeoffice in Anspruch, für über 50% davon eine Premiere.

HBM Martin Kocher spricht mit dem Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark im Gehen
Persönliches Kennenlernen vor Ort in der AI Steiermark Foto: bka/Christopher Dunker

Um für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rechtliche Rahmenbedingungen für das Homeoffice zu schaffen, hat Arbeitsminister Martin Kocher gemeinsam mit dem Finanzministerium und den Spitzen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung zu Beginn 2021 eine Homeoffice-Regelung vorgestellt, wobei Homeoffice weiter Vereinbarungssache bleibt. Mit 1. April sind die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen in Kraft getreten. Die steuerrechtlichen Absetzmöglichkeiten sind sogar rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten bzw. wurden teilweise auch für das Jahr 2020 ermöglicht. Damit wurde sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren.

HBM Martin Kocher im Austausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsinspektorats Steiermark
Persönliches Kennenlernen vor Ort in der AI Steiermark Foto: bka/Christopher Dunker

Neben dem Homeoffice-Paket wurden im Arbeitsrecht Freistellungen von Risikogruppen und Schwangeren ermöglicht, um diese besonders vulnerablen Gruppen während der Pandemie zu schützen. Gleichzeitig wurde die Sonderbetreuungszeit eingeführt und verlängert, um insbesondere Kinder zu unterstützen, die etwa coronabedingt aufgrund einer Quarantäne Betreuung benötigen. So konnten bis Ende Jänner 2021 bereits mehr als 55.000 Personen betreut und rd. 48.000 Personen freigestellt werden.

2021 konnten außerdem erstmals einheitliche Regelungen für 30.000 Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft im Rahmen des Landarbeitsgesetzes geschaffen werden. Das Landarbeitsgesetz beinhaltet erstmals die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen, die die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft attraktiver und saisonunabhängiger gestalten sollen.

HBM Martin Kocher an einem Tisch sitzend mit zwei Führungskräften des Arbeitsinspektorats Steiermark
Persönliches Kennenlernen vor Ort in der AI Steiermark Foto: bka/Christopher Dunker

Ein wesentlicher Meilenstein war auch die Erneuerung des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, das im September 2021 eine wesentliche Anpassung erfuhr. So wurden die Strafen u.a. für Delikte der Unterentlohnung deutlich verschärft und damit die EU-Vorgaben im Sinne der europäischen Rechtssprechung umgesetzt.

Auch für 2022 plant Arbeitsminister Kocher wichtige Gesetzesnovellen im Arbeitsrecht, darunter die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und die Neueinführung der arbeitsmedizinischen Fachassistenz zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner.

Tipp

Folgt uns auf Instagram und Facebook für mehr Einblicke!

>> Hier geht’s zu Instagram <<
>> Hier geht’s zu Facebook <<

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit
presse@bma.gv.at